Auf zwei Parzellen innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes Dersbach-Langrüti werden zwei Wohnhäuser geplant. Die Bebaubarkeit wird im Bebauungsplan mit einer Mantellinie bezüglich der horizontalen und vertikalen Ausdehnung definiert. Die Anforderungen an den Lärmschutz gegenüber der Kantonsstrasse beeinflussen den Entwurf massgebend.
Die 5.5‑Zimmer-Maisonette-Wohnung entwickelt sich vom Gartengeschoss, wo sich die gmeinschaftlichen Aufenthaltsräume befinden, ins darüber liegende Erdgeschoss mit den Schlafräumen. Im Dachgeschoss wird eine grosszügige 3.5‑Zimmer-Wohnung mit Terrasse geplant, die über eine separate Aussentreppe zugänglich ist. Beide Wohneinheiten werden durch unbeheizte Wintergärten erweitert, welche die lärmschutztechnisch herausfordernde Aufgabe lösen. Hier dürfen Haupträume keine Öffnungen aufweisen.
Mäandrierende Stahltonbänder binden die verschiedenen Teile der skulpturalen Figur zu einem harmonischen Ganzen zusammen. Dazwischen wechseln sich Putz- und Fensterflächen ab. Zum Garten und zum angrenzenden Grünraum in unmittelbarer Umgebung des Dersbaches hin, öffnen sich die Räume grosszügig. Eine Pergola erweitert die Stahlton-Elemente der Fassade in den Aussenraum und bietet einen schattigen Sitzplatz.